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Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Gemeinschaftsdepot?

19
.
January
2024
·
Investieren und Geldanlage

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Während das Thema Geldanlage in jüngeren Jahren ein eher persönliches ist, wird es mit zunehmendem Alter, aber insbesondere bei wichtigen Veränderungen der Lebenssituation zur „Familienangelegenheit“. Denn wer heiratet und Nachwuchs bekommt, muss plötzlich nicht bloß die eigene Situation beachten, sondern im besten Falle auch die von Ehepartnern und Kindern berücksichtigen. Gleichzeitig gilt es auch, für unvorhergesehene Notfälle vorzusorgen. Bei Solidvest bieten wir dafür Lösungen.

Gemeinschaftsdepot: So investieren Sie gemeinsam

Egal ob als Ehepartner oder in anderer gemeinschaftlicher Konstellation: Bei Solidvest haben Sie die Möglichkeit, ein gemeinsames Depot zu eröffnen und so gebündelt Ihr Vermögen verwalten zu lassen. Etwa, um Ihren gemeinsamen Ruhestand zu planen oder für andere Ziele Vermögen aufzubauen. Sie haben beide Zugriff auf das Depot und treffen wichtige Entscheidungen, wie etwa eine Anpassung der Anlagestrategie, zusammen. Wichtig hierbei: Beide Gemeinschaftsdepotinhaber sind rechtlich gleichgestellt, haben also dieselbe Verfügungsgewalt. Solidvest Kunden können neben einem Gemeinschaftsdepot auch ein zusätzliches, eigenständiges Einzeldepot unterhalten. Dafür ist eine neue Registrierung mit neuer E-Mail-Adresse notwendig.

  • Zur gemeinsamen Geldanlage
  • Zwei Depotinhaber mit eigenem Login
  • Gleiche Verfügungsberechtigung
  • Keine Vollmacht für anderen Depotinhaber notwendig

Vollmacht: So sorgen Sie für den Notfall vor

Etwas vollständig anderes ist die Vollmacht. Sie erlaubt es, dass eine Person, die selbst nicht Kunde bei Solidvest ist, über ein Depot verfügen kann. Diese Konstellation ist allerdings nicht für die gemeinsame Geldanlage gedacht, sondern vielmehr für Notfälle, in denen der ursprüngliche Inhaber des Depots nicht auf mehr darauf zugreifen kann. Einen eigenen Login erhält die bevollmächtigte Person dadurch nicht. Klassische Konstellationen für Vollmachten sind Eltern und (volljährige) Kinder sowie Ehepartner. Falls Sie gemeinsam ein Gemeinschaftsdepot nutzen oder nutzen möchten, benötigen Sie für dieses keine Vollmacht. Wichtig: Als Vorsorge für den Erbfall ist die Vollmacht allein nicht ausreichend. Hier ist das Testament ausschlaggebend.

  • Nicht zur gemeinsamen Anlage
  • Zugriff auf Depot im Notfall, kein eigener Login
  • Bei Erbfall ist das Testament ausschlaggebend
  • Bspw. für Kinder oder Ehepartner

Sollten Sie Fragen zum Thema Gemeinschaftsdepot oder Vollmacht haben ist unsere Kundenbetreuung gerne für Sie da. Sie erreichen uns per E-Mail unter service@solidvest.de oder telefonisch (werktags von 9:00 bis 19:00 Uhr) unter +49 89 790 453 700.

Marketing-Anzeige – Alle hier veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Die enthaltenen Aussagen geben die aktuelle Einschätzung der DJE Kapital AG wieder. Diese können sich jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, ändern. Alle getroffenen Angaben sind mit Sorgfalt entsprechend dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung gemacht worden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr und keine Haftung übernommen werden.
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